Einreise- und Impfbestimmungen
Kroatien
Einreisebestimmungen
Nach Kroatien ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass, dem Personalausweis, dem vorläufigen Personalausweis und dem Kinderreisepass einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente:
Die Reisedokumente müssen über den Reiseaufenthalt hinaus gültig sein.
Hinweise für allein reisende Minderjährige:
Eine formlose Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (in Landessprache) wird empfohlen, ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Datenstand vom 07.01.2020 02:46 Version 6 für Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestrasse 27 , 56578 Rengsdorf
Visabestimmungen
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Kroatien benötigt.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Dresden oder Mainz.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Sollten Sie ein Visum benötigen, so empfehlen wir die Beantragung des Visums über unseren Partner visum24®
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Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die über Zagreb (ZAG) aus einem Nicht-Schengen Staat einreisen und ein gültiges Weiterreiseticket in ein anderes Nicht-Schengen Land besitzen, können sich ohne Transitvisum im Transitbereich des Flughafens aufhalten. Folgende Staatsbürger, die aus Bulgarien, Kanada, Zypern, Irland, Japan, Rumänien, USA oder Vereinigtes Königreich zurückkehren und dort ein Visum hatten oder eine Aufenthaltsgenehmigung für Andorra, Bulgarien, Kanada, Zypern, Irland, Japan, Rumänien, San Marino, USA oder Vereinigtes Königreich besitzen und noch am selben Tag weiterreisen, können sich ohne Transitvisum im Transitbereich des Flughafens aufhalten: Afghanistan, Bangladesch, Kongo DR, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Iran, Irak, Nigeria, Pakistan, Somalia, Sri Lanka.
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Impfbestimmungen
Für Kroatien sind keine Impfungen vorgesehen.
Impfempfehlungen:
Folgende Impfungen werden bei der Einreise nach Kroatien empfohlen:
- Impfungen gemäß aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- FSME, bei Exposition in Endemiegebieten
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
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Eingeschränkte Mobilität
Diese Reise ist im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Im Zweifel kontaktieren Sie unsere Reservierungshotline wegen Ihrer individuellen Bedürfnisse vor der Buchung.
Veranstalter
Veranstalter: Berge & Meer Touristik GmbH, Andréestraße 27, 56579 Rengsdorf.
Veranstalterhinweis
Änderungen vorbehalten, maßgeblich ist die Reisebestätigung.